Bebauungsplan Nr. 136 Gebiet: Horster-, Boy-, Roßheidestraße, (Brauck A) hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird über den Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan Nr. 136 im Gebiet Horster-, Boy- und Roßheidestraße (Brauck A) beraten. Ziel des Plans ist es, die bauliche Entwicklung im Bereich der Siedlung zu sichern. Dies umfasst die Möglichkeit für Erweiterungsbauten im rückwärtigen Bereich sowie eine maßvolle Nachverdichtung auf Brachflächen und in Baulücken. Gleichzeitig soll der Charakter der Siedlung gewahrt bleiben, was durch eine bereits in Kraft getretene Denkmalbereichssatzung unterstützt wird.
Die Vorlage beschreibt, dass die Deutsche Annington GmbH als Eigentümerin der Grundstücke die Privatisierung des Wohnungsbestandes bereits eingeleitet hat. Im Rahmen der Planung wurden Anregungen aus Workshops mit den Bewohnern sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung berücksichtigt. Während im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung keine Anregungen eingingen, wurden Anliegen der Träger öffentlicher Belange, wie des Kreises Recklinghausen und des Staatlichen Umweltamtes, in Abstimmung mit den Behörden behandelt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde auf den Kernbereich der Siedlung bzw. den Bereich der Denkmalbereichssatzung beschränkt. Für die Stadt entstehen durch die Übernahme von Grünflächen jährliche Unterhaltskosten in Höhe von etwa 3.500 Euro. Die Kosten für die Erschließung der Straßen im Nachverdichtungsbereich sowie für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sollen von der Deutschen Annington getragen werden.
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