Änderung von Ausschussbesetzungen; hier: Wahl eines Mitgliedes/eines stellv. Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0261 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung von Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines stimmberechtigten Mitglieds aus dem Ausschuss aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Das entsprechende Mitglied vertrat den Verband Evangelischer Kirchengemeinden.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für den verbleibenden Zeitraum der Wahlzeit zu wählen. Der Verband der Evangelischen Kirchengemeinden hat hierfür eine Nachfolge vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, ein bisheriges stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zum neuen stimmberechtigten Mitglied zu wählen. Gleichzeitig soll die Position des stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds durch eine weitere Person neu besetzt werden, welche die erforderlichen Voraussetzungen für die Benennung erfüllt.
Mit dem vorgeschlagenen Beschlussentwurf sollen die personellen Veränderungen in der Ausschussbesetzung formalisiert werden. Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage liegt sowohl dem Haupt- und Finanzausschuss als auch dem Rat zur Entscheidung vor.
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