Änderung von Ausschussbesetzungen hier: Berufung eines stellv. Schulausschussmitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0064 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Änderung der Besetzung des Schulausschusses der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden einer stellvertretenden beratenden Mitgliedschaft. Die bisherige Vertreterin der Elsa-Brändström-Schule, die im Rat der Stadt Gladbeck am 4. November 2004 berufen worden war, ist seit dem 15. Dezember 2005 nicht mehr in Gladbeck wohnhaft. Da die Wohnsitznahme im Wahlgebiet der Gemeinde eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft darstellt, erlischt die Funktion gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulverwaltungsgesetzes sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds ein Nachfolger zu wählen. Die Elsa-Brändström-Schule hat für die Nachbesetzung eine Person vorgeschlagen, die zum ordentlichen beratenden Mitglied des Schulausschusses berufen werden soll. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die notwendigen Voraussetzungen für die Berufung erfüllt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die entsprechende Person zum stellvertretenden beratenden Mitglied des Schulausschusses zu berufen. Mit dieser Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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