Sachlicher Teilflächennutzungsplan 'Vorrangflächen für Windkraftanlagen' hier: Bisheriger Verfahrensablauf und Aufhebung des Verfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck empfiehlt dem Stadtplanungs- und Bauausschuss, das Aufstellungsverfahren zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Vorrangflächen für Windkraftanlagen“ einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 30. Juni 2005 aufzuheben.
Grundlage der Vorlage ist die Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Durchführbarkeit der geplanten Vorrangflächen. Im Rahmen der Planung war eine Höhenbegrenzung der Windkraftanlagen auf 100 Meter vorgesehen, um Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Siedlungsbereiche zu minimieren. Ein beauftragtes Gutachten ergab jedoch, dass bei dieser Begrenzung der gesetzlich erforderliche Referenzertrag von 60 Prozent gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht erreicht werden kann. Zudem wurde durch das Staatliche Umweltamt in Herten auf eine mögliche Unwirtschaftlichkeit der Anlagen hingewiesen.
Rechtliche Beratungen ergaben, dass die Beibehaltung der 100-Meter-Grenze voraussichtlich in einem Gerichtsverfahren als unwirksam eingestuft würde. Eine Anhebung der Grenze auf 150 Meter, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, ließe sich aufgrund der gesetzlichen Fristen im aktuellen Verfahren nicht mehr umsetzen. Da durch die Aufhebung des Verfahrens die Genehmigung einer bereits beantragten Einzelanlage im Stadtteil Ellinghorst möglich würde, sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine Fortführung des Planungsverfahrens.
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