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Beschlussvorlage

Bezuschussung Freizeitmaßnahmen Freier Träger

06/0105 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0105 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales regelt die Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen freier Träger für das Jahr 2006. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe vom 8. März 2000. Der Förderbereich umfasst unter anderem Jugendbildungsmaßnahmen, Ferienspiele, Tagesausflüge, Stadtranderholungen sowie Kinder- und Jugenderholungsfreizeiten.

Für das Jahr 2006 steht ein Gesamtbudget von 54.000,00 € zur Verfügung. Davon entfallen 80 Prozent, also 43.200,00 €, auf das sogenannte Budget 1. Die Verteilung dieser Mittel an die Zuschussempfänger erfolgt auf Basis der Teilnehmertage aus dem Jahr 2005. Vorgesehen ist eine Zuweisung an die Verbände der evangelischen Kirchengemeinden, den BDKJ, den Caritasverband, die AWO sowie die Falken. Die verbleibenden 20 Prozent des Gesamtbudgets, entsprechend 10.800,00 €, sind im Budget 2 für Maßnahmen anderer freier Träger, wie beispielsweise Sportvereine, vorgesehen.

Der Förderbetrag ist für beide Budgets auf 2,50 € pro Tag und Teilnehmer festgesetzt. Die Verwaltung prüft im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zum Jahresende anhand der vorgelegten Teilnehmerlisten den richtliniengemäßen Einsatz der Mittel. Der Beschlussentwurf sieht die Auszahlung des Budgets 1 gemäß der in der Vorlage aufgeführten Verteilung vor.

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