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Beschlussvorlage

Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen freier Träger in 2008

08/0177 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 08/0177 des Amts für Familie, Jugend und Soziales regelt die Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen freier Träger für das Jahr 2008. Grundlage für die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses sind die Satzung des Jugendamtes sowie die entsprechenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.

Für den Förderbereich stehen Gesamtmittel in Höhe von 54.000,00 € zur Verfügung. Diese werden in zwei Budgets unterteilt: 80 Prozent, entsprechend 43.200,00 €, entfallen auf das Budget 1, während die verbleibenden 20 Prozent, also 10.800,00 €, dem Budget 2 zugeordnet sind. Das Budget 1 dient der Förderung von Jugendbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Ferienspielen, Tagesausflügen, Stadtranderholungen sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen. Das Budget 2 ist für die Förderung von Maßnahmen anderer freier Träger, wie etwa Sportvereine, vorgesehen.

Die Auszahlung der Mittel aus dem Budget 1 soll auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Jugend nach der prozentualen Verteilung des Jahresergebnisses aus dem Jahr 2007 erfolgen. Die Liste der Zuschussempfänger umfasst unter anderem die Verb. Ev. Kirchengemeinden, den BDKJ, den Caritasverband, die AWO sowie die Falken. Zudem wird vorgeschlagen, den Förderbetrag für beide Budgets auf 3,50 € pro Tag und Teilnehmer festzusetzen. Die Verwaltung unterstützt diesen Vorschlag.

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