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Beschlussvorlage

Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen freier Träger in 2007

07/0180 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 07/0180 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales regelt die Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen freier Träger für das Jahr 2007. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe vom 8. März 2000. Der Förderbereich umfasst Jugendbildungs- und Schulungsmaßnahmen, örtliche Ferienspiele, Tagesausflüge, Stadtranderholungen sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen.

Für das Jahr 2007 steht ein Gesamtbudget in Höhe von 54.000,00 € zur Verfügung. Davon entfallen 80 Prozent, entsprechend 43.200,00 €, auf das Budget 1. Dieser Teil ist für die Verteilung an spezifische Träger vorgesehen, darunter die evangelischen Kirchengemeinden, der BDKJ, der Caritasverband, die AWO sowie die Falken. Die Verteilung erfolgt in analoger Höhe zum Vorjahr 2006. Die restlichen 20 Prozent des Budgets, also 10.800,00 €, sind im Budget 2 für Maßnahmen anderer freier Träger, wie etwa Sportvereine, vorgesehen.

Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Jugend und mit Zustimmung der Verwaltung soll der Förderbetrag für beide Budgets auf 3,50 € pro Tag und Teilnehmer festgesetzt werden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Auszahlung des Budgets 1 an die genannten Träger zum 1. Juni 2007 erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abgedeckt.

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