Bezuschussung der Freizeitmaßnahmen freier Träger in 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0062 des Jugendamtes sieht die Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen freier Träger für das Haushaltsjahr 2004 vor. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe vom 8. März 2000. Die Mittel sind für verschiedene Maßnahmen wie Jugendbildungs- und Schulungsmaßnahmen, örtliche Ferienspiele, Tagesausflüge, Stadtranderholungen sowie Kinder- und Jugenderholungsfreizeiten vorgesehen.
Für die Umsetzung stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 54.000 Euro zur Verfügung. Ein Teilbetrag von 43.200 Euro ist für das sogenannte Budget 1 reserviert. Die Verteilung dieses Budgets erfolgt auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Jugend und umfasst Anteile für den Verband Ev. Kirchengemeinden (16.157 Euro), den BDKJ (13.327 Euro), den Caritasverband (3.434 Euro), die AWO (3.413 Euro) sowie die Falken (6.869 Euro). Ein weiteres Budget in Höhe von 10.800 Euro dient der Förderung von Maßnahmen anderer freier Träger, wie beispielsweise Sportvereine.
Der Beschlussentwurf legt den Förderbetrag auf 2,50 Euro pro Tag und Teilnehmer fest. Zur Überprüfung des richtliniengemäßen Einsatzes der Mittel sind die Zuschussempfänger verpflichtet, der Verwaltung zum Jahresende Teilnehmerlisten der durchgeführten Maßnahmen als Verwendungsnachweis vorzulegen.
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Dokumente
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