Bezuschussung Freizeitmaßnahmen Freier Träger
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0114 des Jugendamtes regelt die Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen freier Träger für das Jahr 2005. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien des Jugendamtes über die Gewährung von Zuschüssen für Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe vom 8. März 2000. Die Zuschüsse umfassen unter anderem Jugendbildungs- und Schulungsmaßnahmen, örtliche Ferienspiele, Tagesausflüge, Stadtranderholungen sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen.
Für das Jahr 2005 steht ein Gesamtbudget von 54.000 Euro zur Verfügung. Dieses wird in zwei Budgetanteile unterteilt. Das Budget 1 umfasst 80 Prozent der Gesamtsumme, was einem Betrag von 43.200 Euro entspricht. Die Verteilung dieses Budgets orientiert sich an den Ergebnissen des Vorjahres und sieht Zuweisungen an den Verband Ev. Kirchengemeinden, den BDKJ, den Caritasverband, die AWO sowie die Falken vor. Das Budget 2 umfasst die restlichen 20 Prozent, also 10.800 Euro, und dient der Förderung von Maßnahmen anderer freier Träger, wie beispielsweise Sportvereinen.
Der vorgeschlagene Beschluss legt den Förderbetrag einheitlich auf 2,50 Euro pro Tag und Teilnehmer fest. Die Auszahlung des Budgets 1 erfolgt auf Basis dieser Berechnung gemäß der in der Vorlage aufgeführten Verteilung. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden.
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Dokumente
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