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Beschlussvorlage

Emschergenossenschaft; Neubildung der Genossenschaftsversammlung 2015-2020

15/0190 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Emschergenossenschaft für die Legislaturperiode 2015 bis 2020 neu zu bestellen. Als Genossin der Emschergenossenschaft Essen nimmt die Stadt ihre Mitgliedschaftsrechte durch Delegierte in der Genossenschaftsversammlung wahr. Aufgrund der vorliegenden Jahresumlagen ist die Stadt berechtigt, für den Zeitraum 2015 bis 2020 drei Delegierte zu benennen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besetzung der Delegierten ergeben sich aus dem Emschergenossenschaftsgesetz sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung für eine Entsendung ist, dass die Personen Mitglied der Emschergenossenschaft sind, beruflich bei der Stadt tätig sind, vertretungsberechtigt sind oder den Organen der Stadt angehören. Eine Vertretung durch sachkundige Bürger ist gesetzlich ausgeschlossen. Zudem darf die Anzahl der Vertreter der Verwaltung innerhalb der Genossenschaftsversammlung die Hälfte der Mitglieder nicht überschreiten.

Gemäß der Gemeindeordnung sind die Vertreter verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Der Rat der Stadt Gladbeck ist befugt, die Vertreter jederzeit abzuberufen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Entsandung von drei Personen vor, um die Vertretung in der Genossenschaftsversammlung für die kommende Amtsperiode sicherzustellen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.

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