Benennung einer/eines Delegierten und einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0075 des Sozialamtes sieht die Benennung einer Vertretung durch den Ausländerbeirat für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA) vor. Die LAGA fungiert als Vertretungsorgan der Ausländerbeiräte in Nordrhein-Westfalen und dient als Plattform zur Interessenvertretung der Mitgliedsbeiräte.
Gemäß der Satzung der LAGA ist jeder Mitgliedsbeirat dazu verpflichtet, einen Delegierten sowie eine Ersatzdelegierte in den Hauptausschuss zu entsenden. Dieser Hauptausschuss dient als Verbindungsgremium zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern und tritt bis zu dreimal jährlich zusammen. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören die Entscheidung über den jährlichen Haushaltsplan, die Aufnahme neuer Mitglieder sowie die Beratung von Fragen, welche die Geschäftsführung betreffen.
Der Ausländerbeirat der Stadt Gladbeck ist bereits seit Januar 1998 Mitglied der LAGA. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird der neu gewählte Ausländerbeirat aufgefordert, über die Besetzung der Posten für den Delegierten und die Ersatzdelegierte im Hauptausschuss der LAGA zu entscheiden. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht die Bestimmung von zwei Beiratsmitgliedern für diese Funktionen vor.
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