Benennung einer/eines Delegierten und einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Gladbeck soll über die Benennung eines Delegierten sowie eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW) entscheiden. Die Vorlage regelt die Vertretung der Stadt in diesem Gremium, das als Verbindungsorgan zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern der LAGA NRW fungiert.
Die Mitgliedschaft Gladbecks in der LAGA NRW basiert auf einem Beschluss des ehemaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998. Die Organisation dient als Vertretungsorgan der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen und bietet eine Plattform zur Interessenvertretung kommunaler Migrantenbeiräte. Gemäß der Satzung der LAGA NRW ist jeder Mitgliedsbeirat dazu berechtigt, einen Delegierten in den Hauptausschuss zu entsenden und gegebenenfalls einen Ersatzdelegierten zu benennen. Der Hauptausschuss tagt bis zu dreimal jährlich und entscheidet unter anderem über den jährlichen Haushaltsplan sowie die Aufnahme neuer Mitglieder.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der neu gewählte Integrationsrat aufgefordert, die entsprechenden Personen für diese Funktionen zu bestimmen. Für die Stadt entstehen durch diese Benennung keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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