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Beschlussvorlage

Benennung einer/eines Delegierten und einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)

10/0131

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 10/0131 des Amts für Integration und Sport sieht die Benennung einer Vertretung für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretung Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) vor. Die Grundlage für diese Entscheidung bildet die Mitgliedschaft der Stadt Gladbeck in der LAGA NRW, die bereits durch einen Beschluss des damaligen Ausländerbeirats im Januar 1998 festgelegt wurde.

Die LAGA NRW fungiert als Vertretungsorgan der Integrationsräte im Bundesland und dient als Plattform für die Interessen der kommunalen Migrantenvertretungen. Gemäß der Satzung der LAGA NRW ist jeder Mitgliedsbeirat dazu verpflichtet, eine Person als Delegierte oder Delegierten in den Hauptausschuss zu entsenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Ersatzdelegierte oder einen Ersatzdelegierten zu benennen. Der Hauptausschuss dient als Verbindungsgremium zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern der LAGA NRW und tagt bis zu dreimal jährlich. Zu den Aufgaben dieses Gremiums gehören die Entscheidung über den jährlichen Haushaltsplan, die Aufnahme neuer Mitglieder sowie die Beratung von Fragen, welche die Geschäftsführung betreffen.

Der Integrationsrat ist im Rahmen der vorliegenden Vorlage dazu aufgerufen, über die Besetzung der beiden Positionen – die Delegation sowie die Ersatzdelegation – für den Hauptausschuss der LAGA NRW zu entscheiden. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht die formale Bestimmung der Mitglieder durch den Integrationsrat vor.

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