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Beschlussvorlage

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Gebiet: Bloomshof hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

05/0567

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird über den Offenlegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29, Gebiet: Bloomshof, beraten. Der seit Dezember 1974 rechtsverbindliche Plan sieht für den Bereich zwischen der Gecksheide, dem Ludwig-Bette-Weg und der Bundesstraße B 224 eine Wohnbebauung in Geschosswohnungsbau mit zwei bis sechs Geschossen sowie Stellplatzanlagen und Abstandsgrün vor.

Die Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass der Plan den aktuellen städtebaulichen Zielvorstellungen nicht mehr entspricht. Während der östliche Teil des Gebiets bereits durch den Bebauungsplan Nr. 29a1 ersetzt wurde, soll nun die Entwicklung des Westteils im Rahmen des neuen Bebauungsplanes Nr. 29a2 fortgesetzt werden. Da der neue Plan weite Teile des alten Plans überlagert, aber bestimmte Restbereiche nicht einbezieht, ist eine vollständige Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 vorgesehen.

Zu den Bereichen, die nicht in die Neuplanung einbezogen werden, gehören nicht überbaubare Grundstücksbereiche der Altbebauung an der Erlenstraße, der Bereich des Franz Zielaskoweges sowie ein Areal südlich des Lärmschutzwalles zur B 224, in dem sich eine Tankstelle befindet. Die Zulässigkeit von Vorhaben in diesen Gebieten richtet sich nach den entsprechenden Vorschriften des Baugesetzbuches. Die bisherige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange verliefen ohne Anregungen. Der Ausschuss soll nun die öffentliche Auslegung der Aufhebungsbegründung beschließen.

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