Bebauungsplan Nr. 138 Gebiet: Charlottenstraße / Luisenstraße hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 138 für das Gebiet Charlottenstraße / Luisenstraße gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beraten. Das Vorhaben sieht auf dem etwa 0,8 Hektar großen Gelände des ehemaligen Gaswerks die Errichtung von Einrichtungen der Altenpflege und Betreuung durch die Gesellschaft Christopherus Seniorenresidenz GmbH vor.
Die Planung umfasst ein dreigeschossiges Seniorenzentrum mit 80 bis 82 Betten sowie ein Zentrum für Demenzkranke mit 50 bis 52 Betten. Zusätzlich ist an der Charlottenstraße eine dreigeschossige Bebauung mit insgesamt 20 bis 25 Wohnungen für betreutes Wohnen vorgesehen. Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als Versorgungsfläche ausgewiesen ist, ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange liegen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Überbauung vor. Die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde sowie das Kreisgesundheitsamt des Kreises Recklinghausen verweisen auf die Fortführung des bestehenden Bodenmanagementkonzepts und die Klärung der Altlastensituation. Die E.ON Kraftwerke GmbH hat Interesse an einer möglichen Wärmeversorgung des Plangebietes angemeldet. Eine Bürgerbeteiligung fand bereits im Mai 2004 statt, wobei keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht wurden.
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