Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW; hier: Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NW im Haushaltsjahr 2004 - Außerplanmäßiger Bedarf bei Hhst. 1.58000.000.511000 Verkehrssicherungsarbeiten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0408 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2004.
Nach der Begründung der Dringlichkeitsentscheidung sind im Bereich der Waldflächen an der Hegestraße und am Bernskamp sowie auf der Fläche der Rad- und Fußwegeverbindung Roßheide-/Heringstraße Verkehrssicherungsarbeiten durchzuführen. Diese umfassen Baumschnitt- und Fällarbeiten mit einem geschätzten Aufwand von rund 25.500 Euro. Zudem ist im Bereich der Wegeverbindung die Sanierung einer Zechenmauer erforderlich, wofür Kosten in Höhe von etwa 9.000 Euro veranschlagt werden. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist notwendig, um die Flächen zeitnah in die laufende Unterhaltung durch den Zweckverband Grünflächen (ZBG) zu übergeben.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung, welche durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied am 27. September 2004 getroffen wurde, zu genehmigen. Hierbei sollen für die Haushaltsstelle „Verkehrssicherungsarbeiten“ 34.500 Euro außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt durch eine entsprechende Umwidmung von Minderausgaben aus der Haushaltsstelle für Sachkosten der ABM-Programme in gleicher Höhe.
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Weitere Vorlagen: Rat
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