Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2003; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.35000.000.501100 - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -
03/0578 · Beschlussvorlage · 25.11.2003 · Rat