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Beschlussvorlage

Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin und eines stellv. Schriftführers / einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses

20/0412 13.11.2020 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/0412 des Kulturamtes befasst sich mit der Bestellung von Personal für die Protokollführung in den Sitzungen des Kulturausschusses. Grundlage für das Vorhaben ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Niederschriften müssen laut der Vorlage sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss zu benennenden Schriftführerin bzw. einem Schriftführer unterzeichnet werden.

Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, eine Stadtamtsinspektorin als Schriftführerin und eine Stadtsekretärin als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses zu bestellen.

Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit der Maßnahme verbunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die formelle Bestellung der genannten Funktionen vor, um die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sicherzustellen.

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