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Beschlussvorlage

Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop zur Landtagswahl am 25.04.2027

26/0478 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0478 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Besetzung der gemeinsamen Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 25. April 2027. Im Fokus steht dabei die Abstimmung zur Besetzung des Wahlkreises 73, der die Stadt Gladbeck mit Teilen der Stadt Gelsenkirchen verbindet.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes NRW setzt sich ein Kreiswahlausschuss aus der Kreiswahlleitung als Vorsitz sowie sechs Beisitzern und deren Stellvertretungen zusammen. Die Benennung der Beisitzer soll im Einvernehmen der beteiligten Räte der Städte Gladbeck und Gelsenkirchen erfolgen. Während der Rat der Stadt Gladbeck bereits im Juli 2026 die Entsendung einer Beisitzerin sowie einer Stellvertretung für den Wahlkreis 75 mit der Stadt Bottrop beschlossen hat, steht die Regelung für den Wahlkreis 73 noch aus.

Die Kreiswahlleitung der Stadt Gelsenkirchen hat die Räte der beteiligten Kommunen aufgefordert, sich über die Besetzung des Wahlkreises 73 abzustimmen. Ein einheitlicher Vorschlag soll durch die jeweiligen Räte im Oktober 2026 verabschiedet werden. Da die finale Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Gladbeck von der Entscheidung des Rates der Stadt Gelsenkirchen am 8. Oktober 2026 abhängt, wird der entsprechende Beschlussentwurf nach der Abstimmung aktualisiert. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

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