Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 21.09.2026
- 5Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop zur Landtagswahl am 25.04.2027Zur Vorlage · 26/0478 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0478 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Besetzung der gemeinsamen Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 25. April 2027. Im Fokus steht dabei die Abstimmung zur Besetzung des Wahlkreises 73, der die Stadt Gladbeck mit Teilen der Stadt Gelsenkirchen verbindet.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes NRW setzt sich ein Kreiswahlausschuss aus der Kreiswahlleitung als Vorsitz sowie sechs Beisitzern und deren Stellvertretungen zusammen. Die Benennung der Beisitzer soll im Einvernehmen der beteiligten Räte der Städte Gladbeck und Gelsenkirchen erfolgen. Während der Rat der Stadt Gladbeck bereits im Juli 2026 die Entsendung einer Beisitzerin sowie einer Stellvertretung für den Wahlkreis 75 mit der Stadt Bottrop beschlossen hat, steht die Regelung für den Wahlkreis 73 noch aus.
Die Kreiswahlleitung der Stadt Gelsenkirchen hat die Räte der beteiligten Kommunen aufgefordert, sich über die Besetzung des Wahlkreises 73 abzustimmen. Ein einheitlicher Vorschlag soll durch die jeweiligen Räte im Oktober 2026 verabschiedet werden. Da die finale Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Gladbeck von der Entscheidung des Rates der Stadt Gelsenkirchen am 8. Oktober 2026 abhängt, wird der entsprechende Beschlussentwurf nach der Abstimmung aktualisiert. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
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- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0478 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Besetzung der gemeinsamen Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 25. April 2027. Im Fokus steht dabei die Abstimmung zur Besetzung des Wahlkreises 73, der die Stadt Gladbeck mit Teilen der Stadt Gelsenkirchen verbindet.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes NRW setzt sich ein Kreiswahlausschuss aus der Kreiswahlleitung als Vorsitz sowie sechs Beisitzern und deren Stellvertretungen zusammen. Die Benennung der Beisitzer soll im Einvernehmen der beteiligten Räte der Städte Gladbeck und Gelsenkirchen erfolgen. Während der Rat der Stadt Gladbeck bereits im Juli 2026 die Entsendung einer Beisitzerin sowie einer Stellvertretung für den Wahlkreis 75 mit der Stadt Bottrop beschlossen hat, steht die Regelung für den Wahlkreis 73 noch aus.
Die Kreiswahlleitung der Stadt Gelsenkirchen hat die Räte der beteiligten Kommunen aufgefordert, sich über die Besetzung des Wahlkreises 73 abzustimmen. Ein einheitlicher Vorschlag soll durch die jeweiligen Räte im Oktober 2026 verabschiedet werden. Da die finale Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Gladbeck von der Entscheidung des Rates der Stadt Gelsenkirchen am 8. Oktober 2026 abhängt, wird der entsprechende Beschlussentwurf nach der Abstimmung aktualisiert. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
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- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0478 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Besetzung der gemeinsamen Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 25. April 2027. Im Fokus steht dabei die Abstimmung zur Besetzung des Wahlkreises 73, der die Stadt Gladbeck mit Teilen der Stadt Gelsenkirchen verbindet.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes NRW setzt sich ein Kreiswahlausschuss aus der Kreiswahlleitung als Vorsitz sowie sechs Beisitzern und deren Stellvertretungen zusammen. Die Benennung der Beisitzer soll im Einvernehmen der beteiligten Räte der Städte Gladbeck und Gelsenkirchen erfolgen. Während der Rat der Stadt Gladbeck bereits im Juli 2026 die Entsendung einer Beisitzerin sowie einer Stellvertretung für den Wahlkreis 75 mit der Stadt Bottrop beschlossen hat, steht die Regelung für den Wahlkreis 73 noch aus.
Die Kreiswahlleitung der Stadt Gelsenkirchen hat die Räte der beteiligten Kommunen aufgefordert, sich über die Besetzung des Wahlkreises 73 abzustimmen. Ein einheitlicher Vorschlag soll durch die jeweiligen Räte im Oktober 2026 verabschiedet werden. Da die finale Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Gladbeck von der Entscheidung des Rates der Stadt Gelsenkirchen am 8. Oktober 2026 abhängt, wird der entsprechende Beschlussentwurf nach der Abstimmung aktualisiert. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
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- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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- 6Unterstützung der Resolution des Kreises Recklinghausen zur Haushaltsplanung 2027 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)Zur Vorlage · 26/0477 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0477 sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Resolution des Kreises Recklinghausen zur Haushaltsplanung 2027 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt. Mit der Vorlage wird beantragt, sich den im Kreis Recklinghausen formulierten Forderungen anzuschließen.
Hintergrund der Vorlage ist die finanzielle Situation der Kommunen im Zusammenhang mit der Landschaftsumlage. Im Haushaltsjahr 2026 belaufen sich die Aufwendungen im Gladbecker Haushalt auf 72,0 Millionen Euro, wovon 32,7 Millionen Euro der mittelbar zu tragenden Landschaftsumlage des LWL entsprechen. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Sozialaufwendungen, insbesondere von Leistungen der Eingliederungshilfe. Laut der Verwaltung sind diese Aufwendungen in den vergangenen Jahren überproportional gestiegen, was die Aufstellung genehmigungsfähiger Haushalte erschwert.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Forderung an den LWL bekräftigt, vor einer weiteren Belastung der Mitgliedskörperschaften eigene finanzielle Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu gehören Einsparungen, Konsolidierungsmaßnahmen, der Einsatz von Rücklagen sowie eine realistische Veranschlagung von Sozialtransfer- und Personalaufwendungen. Zudem soll die Landschaftversammlung sowie die Verwaltung des LWL dazu aufgerufen werden, die angespannte Finanzlage der Kreise, Städte und Gemeinden bei der Haushaltsplanung 2027 zu berücksichtigen und die zusätzliche Belastung durch die Landschaftsumlage zu begrenzen.
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- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0477 sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Resolution des Kreises Recklinghausen zur Haushaltsplanung 2027 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt. Mit der Vorlage wird beantragt, sich den im Kreis Recklinghausen formulierten Forderungen anzuschließen.
Hintergrund der Vorlage ist die finanzielle Situation der Kommunen im Zusammenhang mit der Landschaftsumlage. Im Haushaltsjahr 2026 belaufen sich die Aufwendungen im Gladbecker Haushalt auf 72,0 Millionen Euro, wovon 32,7 Millionen Euro der mittelbar zu tragenden Landschaftsumlage des LWL entsprechen. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Sozialaufwendungen, insbesondere von Leistungen der Eingliederungshilfe. Laut der Verwaltung sind diese Aufwendungen in den vergangenen Jahren überproportional gestiegen, was die Aufstellung genehmigungsfähiger Haushalte erschwert.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Forderung an den LWL bekräftigt, vor einer weiteren Belastung der Mitgliedskörperschaften eigene finanzielle Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu gehören Einsparungen, Konsolidierungsmaßnahmen, der Einsatz von Rücklagen sowie eine realistische Veranschlagung von Sozialtransfer- und Personalaufwendungen. Zudem soll die Landschaftversammlung sowie die Verwaltung des LWL dazu aufgerufen werden, die angespannte Finanzlage der Kreise, Städte und Gemeinden bei der Haushaltsplanung 2027 zu berücksichtigen und die zusätzliche Belastung durch die Landschaftsumlage zu begrenzen.
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- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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- 7NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 Förderung von Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen am St. Barbara-Hospital in GladbeckZur Vorlage · 26/0480 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0480 die Weiterleitung von Fördermitteln aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 an die KERN GmbH. Konkret sollen 900.000 Euro für Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen am St. Barbara-Hospital zur Verfügung gestellt werden.
Die geplanten Maßnahmen der ersten Entwicklungsstufe umfassen die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, den Austausch sanierungsbedürftiger Fenster sowie die Nachrüstung eines außenliegenden Sonnenschutzes. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Wärmeverluste in der Heizperiode und solare Wärmeeinträge in den Sommermonaten zu reduzieren, um den Energiebedarf sowie die Betriebskosten langfristig zu senken. Zudem sollen die thermische Qualität für Patienten, Personal und Besuchende verbessert und die Anpassung des Standorts an klimatische Veränderungen unterstützt werden.
Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln, die der Rat der Stadt Gladbeck am 02.07.2026 für das NRW-Infrastrukturgesetz in Gesamthöhe von über 35 Millionen Euro beschlossen hat. Für den Bereich Sanierung von Liegenschaften und Klimaschutz sind insgesamt rund 7 Millionen Euro vorgesehen. Mit der Bewilligung der 900.000 Euro wird die entsprechende Projektübersicht der Stadt zur Verwendung dieser Fördermittel angepasst. Der Beschluss sieht die Weiterleitung der Mittel an den externen Träger vor, da die Maßnahmen als wesentliche Infrastrukturaufgabe mit Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger eingestuft werden.
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- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
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Die Stadtverwaltung Gladbeck beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0480 die Weiterleitung von Fördermitteln aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 an die KERN GmbH. Konkret sollen 900.000 Euro für Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen am St. Barbara-Hospital zur Verfügung gestellt werden.
Die geplanten Maßnahmen der ersten Entwicklungsstufe umfassen die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, den Austausch sanierungsbedürftiger Fenster sowie die Nachrüstung eines außenliegenden Sonnenschutzes. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Wärmeverluste in der Heizperiode und solare Wärmeeinträge in den Sommermonaten zu reduzieren, um den Energiebedarf sowie die Betriebskosten langfristig zu senken. Zudem sollen die thermische Qualität für Patienten, Personal und Besuchende verbessert und die Anpassung des Standorts an klimatische Veränderungen unterstützt werden.
Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln, die der Rat der Stadt Gladbeck am 02.07.2026 für das NRW-Infrastrukturgesetz in Gesamthöhe von über 35 Millionen Euro beschlossen hat. Für den Bereich Sanierung von Liegenschaften und Klimaschutz sind insgesamt rund 7 Millionen Euro vorgesehen. Mit der Bewilligung der 900.000 Euro wird die entsprechende Projektübersicht der Stadt zur Verwendung dieser Fördermittel angepasst. Der Beschluss sieht die Weiterleitung der Mittel an den externen Träger vor, da die Maßnahmen als wesentliche Infrastrukturaufgabe mit Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger eingestuft werden.
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- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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- 8Personalentwicklungsberichte 2024 und 2025Zur Vorlage · 26/0483 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0483 des Organisations- und Personalamtes dient der Information des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses über die Personalentwicklungsberichte für die Jahre 2024 und 2025. In der Sitzung am 12. Oktober 2026 wird die Verwaltung die Fortschreibung dieser Berichte vorstellen.
Die Berichte umfassen neben den jeweiligen Tätigkeitsberichten insbesondere Informationen zur Personalstruktur sowie zur Personalentwicklung innerhalb der Stadtverwaltung. Mit der Vorlage wird die Kenntnisnahme der Berichte durch den zuständigen Ausschuss beantragt.
Aus finanzieller Sicht sind für die Durchführung der Berichterstattung keine Auswirkungen zu verzeichnen, da hierfür bereits Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt Gladbeck, weshalb eine Alternativenprüfung nicht erforderlich war.
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- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
Zur Vorlage · 26/0483 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0483 des Organisations- und Personalamtes dient der Information des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses über die Personalentwicklungsberichte für die Jahre 2024 und 2025. In der Sitzung am 12. Oktober 2026 wird die Verwaltung die Fortschreibung dieser Berichte vorstellen.
Die Berichte umfassen neben den jeweiligen Tätigkeitsberichten insbesondere Informationen zur Personalstruktur sowie zur Personalentwicklung innerhalb der Stadtverwaltung. Mit der Vorlage wird die Kenntnisnahme der Berichte durch den zuständigen Ausschuss beantragt.
Aus finanzieller Sicht sind für die Durchführung der Berichterstattung keine Auswirkungen zu verzeichnen, da hierfür bereits Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt Gladbeck, weshalb eine Alternativenprüfung nicht erforderlich war.
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- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 9Sicher im Dienst / Respekt-KampagneZur Vorlage · 26/0479 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0479 des Organisations- und Personalamtes dient der Kenntnisnahme eines Berichts im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss. Gegenstand des Berichts ist die Kampagne „Gemeinsam für Gladbeck – für ein respektvolles Miteinander“ sowie die allgemeine Situation zum Thema Sicherheit und Respekt im Dienst.
Die Verwaltung führt aus, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vermehrt Übergriffen und Bedrohungen ausgesetzt sind. Als Teil der Gewaltprävention verfolgt die Stadtverwaltung strategische, bauliche, organisatorische und kommunikative Maßnahmen, um Eskalationen zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Ziel ist es, den Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten und gleichzeitig die Bürgernähe und Zugänglichkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten. Die Prävention umfasst laut Vorlage zudem einen offenen Umgang mit Vorfällen, eine konsequente Dokumentation sowie Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene.
Die Kampagne soll als kommunikatives Instrument ein Zeichen für Wertschätzung und einen respektvollen Umgang im Alltag setzen. Der Bericht im Ausschuss behandelt die aktuelle Situation, die eingesetzten Instrumente der Verwaltung sowie die Details der Respekt-Kampagne. Für die Durchführung der Maßnahmen sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen, und es bestehen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 10Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 - Teilnahme am neuen Graue-Flecken-Förderprogramm für den BreitbandausbauZur Vorlage · 26/0469 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Teilnahme am Förderprogramm der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, um den Breitbandausbau in sogenannten „Grauen Flecken“ zu unterstützen. Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens, das im Auftrag der Kreisverwaltung Recklinghausen durchgeführt wurde, wurden für das Stadtgebiet insgesamt 615 förderfähige Adressen ermittelt. Diese umfassen neben Privathaushalten auch Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe sowie das Gewerbegebiet an der Stollenstraße.
Die Umsetzung des Projekts soll über eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Recklinghausen erfolgen, der die Projektdurchführung übernimmt. Durch die geplante Kofinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen reduziert sich der kommunale Eigenanteil für die Stadt Gladbeck auf fünf Prozent, da sich die Kommune in der Haushaltssicherung befindet.
Die geschätzten Gesamtkosten für den Ausbau der identifizierten Adressen belaufen sich auf rund 5.719.500 Euro. Der voraussichtliche kommunale Eigenanteil wird auf insgesamt 285.975 Euro beziffert. Dieser Betrag soll über einen Zeitraum von fünf Jahren (Haushaltsjahre 2027 bis 2031) in jährlichen Raten von etwa 57.195 Euro getragen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten pro Adresse von den kalkulierten Durchschnittswerten abweichen können, der kommunale Anteil jedoch den genannten Betrag nicht überschreiten wird. Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgabe werden durch den Kreis Recklinghausen nicht erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 28.09.2026 · Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses
- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 13Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 14Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 15Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 21.09.2026nicht öffentlich
- 16Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 17Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich