Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates 24.09.2026
- 4Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop zur Landtagswahl am 25.04.2027Zur Vorlage · 26/0478 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0478 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Besetzung der gemeinsamen Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 25. April 2027. Im Fokus steht dabei die Abstimmung zur Besetzung des Wahlkreises 73, der die Stadt Gladbeck mit Teilen der Stadt Gelsenkirchen verbindet.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes NRW setzt sich ein Kreiswahlausschuss aus der Kreiswahlleitung als Vorsitz sowie sechs Beisitzern und deren Stellvertretungen zusammen. Die Benennung der Beisitzer soll im Einvernehmen der beteiligten Räte der Städte Gladbeck und Gelsenkirchen erfolgen. Während der Rat der Stadt Gladbeck bereits im Juli 2026 die Entsendung einer Beisitzerin sowie einer Stellvertretung für den Wahlkreis 75 mit der Stadt Bottrop beschlossen hat, steht die Regelung für den Wahlkreis 73 noch aus.
Die Kreiswahlleitung der Stadt Gelsenkirchen hat die Räte der beteiligten Kommunen aufgefordert, sich über die Besetzung des Wahlkreises 73 abzustimmen. Ein einheitlicher Vorschlag soll durch die jeweiligen Räte im Oktober 2026 verabschiedet werden. Da die finale Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Gladbeck von der Entscheidung des Rates der Stadt Gelsenkirchen am 8. Oktober 2026 abhängt, wird der entsprechende Beschlussentwurf nach der Abstimmung aktualisiert. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
Zur Vorlage · 26/0478 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0478 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Besetzung der gemeinsamen Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 25. April 2027. Im Fokus steht dabei die Abstimmung zur Besetzung des Wahlkreises 73, der die Stadt Gladbeck mit Teilen der Stadt Gelsenkirchen verbindet.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes NRW setzt sich ein Kreiswahlausschuss aus der Kreiswahlleitung als Vorsitz sowie sechs Beisitzern und deren Stellvertretungen zusammen. Die Benennung der Beisitzer soll im Einvernehmen der beteiligten Räte der Städte Gladbeck und Gelsenkirchen erfolgen. Während der Rat der Stadt Gladbeck bereits im Juli 2026 die Entsendung einer Beisitzerin sowie einer Stellvertretung für den Wahlkreis 75 mit der Stadt Bottrop beschlossen hat, steht die Regelung für den Wahlkreis 73 noch aus.
Die Kreiswahlleitung der Stadt Gelsenkirchen hat die Räte der beteiligten Kommunen aufgefordert, sich über die Besetzung des Wahlkreises 73 abzustimmen. Ein einheitlicher Vorschlag soll durch die jeweiligen Räte im Oktober 2026 verabschiedet werden. Da die finale Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Gladbeck von der Entscheidung des Rates der Stadt Gelsenkirchen am 8. Oktober 2026 abhängt, wird der entsprechende Beschlussentwurf nach der Abstimmung aktualisiert. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 5Unterstützung der Resolution des Kreises Recklinghausen zur Haushaltsplanung 2027 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)Zur Vorlage · 26/0477 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0477 sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Resolution des Kreises Recklinghausen zur Haushaltsplanung 2027 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt. Mit der Vorlage wird beantragt, sich den im Kreis Recklinghausen formulierten Forderungen anzuschließen.
Hintergrund der Vorlage ist die finanzielle Situation der Kommunen im Zusammenhang mit der Landschaftsumlage. Im Haushaltsjahr 2026 belaufen sich die Aufwendungen im Gladbecker Haushalt auf 72,0 Millionen Euro, wovon 32,7 Millionen Euro der mittelbar zu tragenden Landschaftsumlage des LWL entsprechen. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Sozialaufwendungen, insbesondere von Leistungen der Eingliederungshilfe. Laut der Verwaltung sind diese Aufwendungen in den vergangenen Jahren überproportional gestiegen, was die Aufstellung genehmigungsfähiger Haushalte erschwert.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Forderung an den LWL bekräftigt, vor einer weiteren Belastung der Mitgliedskörperschaften eigene finanzielle Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu gehören Einsparungen, Konsolidierungsmaßnahmen, der Einsatz von Rücklagen sowie eine realistische Veranschlagung von Sozialtransfer- und Personalaufwendungen. Zudem soll die Landschaftversammlung sowie die Verwaltung des LWL dazu aufgerufen werden, die angespannte Finanzlage der Kreise, Städte und Gemeinden bei der Haushaltsplanung 2027 zu berücksichtigen und die zusätzliche Belastung durch die Landschaftsumlage zu begrenzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 6NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 Förderung von Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen am St. Barbara-Hospital in GladbeckZur Vorlage · 26/0480 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0480 die Weiterleitung von Fördermitteln aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 an die KERN GmbH. Konkret sollen 900.000 Euro für Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen am St. Barbara-Hospital zur Verfügung gestellt werden.
Die geplanten Maßnahmen der ersten Entwicklungsstufe umfassen die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, den Austausch sanierungsbedürftiger Fenster sowie die Nachrüstung eines außenliegenden Sonnenschutzes. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Wärmeverluste in der Heizperiode und solare Wärmeeinträge in den Sommermonaten zu reduzieren, um den Energiebedarf sowie die Betriebskosten langfristig zu senken. Zudem sollen die thermische Qualität für Patienten, Personal und Besuchende verbessert und die Anpassung des Standorts an klimatische Veränderungen unterstützt werden.
Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln, die der Rat der Stadt Gladbeck am 02.07.2026 für das NRW-Infrastrukturgesetz in Gesamthöhe von über 35 Millionen Euro beschlossen hat. Für den Bereich Sanierung von Liegenschaften und Klimaschutz sind insgesamt rund 7 Millionen Euro vorgesehen. Mit der Bewilligung der 900.000 Euro wird die entsprechende Projektübersicht der Stadt zur Verwendung dieser Fördermittel angepasst. Der Beschluss sieht die Weiterleitung der Mittel an den externen Träger vor, da die Maßnahmen als wesentliche Infrastrukturaufgabe mit Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger eingestuft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 7Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Jahresabschluss ZBG 2025; Umgang mit JahresergebnisZur Vorlage · 26/0475 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0475 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Jahresabschluss des Zentralen Betriebshofes Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2025. Der ZBG schloss das Jahr mit einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 280.203,16 Euro ab. Innerhalb dieses Ergebnisses weist der Betrieb gewerblicher Art (BgA) einen Überschuss in Höhe von 95.020,10 Euro aus.
Die im August 2026 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung sieht vor, den handelsrechtlichen Jahresverlust gemäß den geltenden Vorschriften auf neue Rechnung vorzutragen. Gleichzeitig soll der Überschuss des Betriebes gewerblicher Art steuerlich in die Rücklagen des BgA „ZBG Duales System der Stadt Gladbeck“ eingestellt werden, um diesen als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Dringlichkeitsentscheidung mit der Vermeidung steuerlicher Nachteile. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates sowie die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses erst nach dem für die steuerliche Anerkennung relevanten Stichtag stattfinden, hätte ein späterer Beschluss zur Folge, dass der BgA-Überschuss der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag unterläge. Die Steuerberatung des ZBG empfahl daher das Verfahren im Wege der Dringlichkeit, was die Verwaltung unterstützt. Der Rat soll die Entscheidung nun in der Sitzung am 15.10.2026 genehmigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 8Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2027 gem. § 80 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 26/0476 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 26/0476 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Bürgermeisterin den von der Stadtkämmerin erstellten und bestätigten Entwurf einschließlich aller Anlagen dem Rat zuleitet.
Der Haushaltsentwurf umfasst zudem die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2027. Dieses Konzept folgt auf die Einführung eines neuen Haushaltsicherungskonzepts im Jahr 2022, nachdem das Stärkungspaktgesetz zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen war und somit wieder das reguläre Haushaltsrecht zur Anwendung kam.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2027 sowie die dazugehörigen Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weiterzuleiten. Eine wesentliche Klimarelevanz des Entwurfs wurde im Rahmen der Prüfung nicht festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung erforderlich war.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20261015162127|20261015162057-0|20261015162058-1|20261015162100-3|20261015162059-2|20261016100053-1|20261016100052-0
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
Zur Vorlage · 26/0476 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 26/0476 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Bürgermeisterin den von der Stadtkämmerin erstellten und bestätigten Entwurf einschließlich aller Anlagen dem Rat zuleitet.
Der Haushaltsentwurf umfasst zudem die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2027. Dieses Konzept folgt auf die Einführung eines neuen Haushaltsicherungskonzepts im Jahr 2022, nachdem das Stärkungspaktgesetz zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen war und somit wieder das reguläre Haushaltsrecht zur Anwendung kam.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2027 sowie die dazugehörigen Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weiterzuleiten. Eine wesentliche Klimarelevanz des Entwurfs wurde im Rahmen der Prüfung nicht festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung erforderlich war.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20261015162127|20261015162057-0|20261015162058-1|20261015162100-3|20261015162059-2|20261016100053-1|20261016100052-0
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
Zur Vorlage · 26/0476 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 26/0476 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Bürgermeisterin den von der Stadtkämmerin erstellten und bestätigten Entwurf einschließlich aller Anlagen dem Rat zuleitet.
Der Haushaltsentwurf umfasst zudem die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2027. Dieses Konzept folgt auf die Einführung eines neuen Haushaltsicherungskonzepts im Jahr 2022, nachdem das Stärkungspaktgesetz zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen war und somit wieder das reguläre Haushaltsrecht zur Anwendung kam.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2027 sowie die dazugehörigen Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weiterzuleiten. Eine wesentliche Klimarelevanz des Entwurfs wurde im Rahmen der Prüfung nicht festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung erforderlich war.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20261015162127|20261015162057-0|20261015162058-1|20261015162100-3|20261015162059-2|20261016100053-1|20261016100052-0
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
Zur Vorlage · 26/0476 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 26/0476 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Bürgermeisterin den von der Stadtkämmerin erstellten und bestätigten Entwurf einschließlich aller Anlagen dem Rat zuleitet.
Der Haushaltsentwurf umfasst zudem die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2027. Dieses Konzept folgt auf die Einführung eines neuen Haushaltsicherungskonzepts im Jahr 2022, nachdem das Stärkungspaktgesetz zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen war und somit wieder das reguläre Haushaltsrecht zur Anwendung kam.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2027 sowie die dazugehörigen Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weiterzuleiten. Eine wesentliche Klimarelevanz des Entwurfs wurde im Rahmen der Prüfung nicht festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung erforderlich war.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20261015162127|20261015162057-0|20261015162058-1|20261015162100-3|20261015162059-2|20261016100053-1|20261016100052-0
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 15.10.2026 · Sitzung des Rates
- 9Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 10Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 11Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 12Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 13Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates 24.09.2026nicht öffentlich
- 14Vergabeverfahren im Kontext des Kommunalverfassungsrechtsnicht öffentlich
- 15Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 16Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich