Bestellung der Schriftführung und der Stellvertretung für die Sitzungen des Sportausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Sportausschusses am 11. Dezember 2025 steht die Bestellung der Schriftführung und der Stellvertretung für die Ausschusssitzungen auf der Tagesordnung. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorgeschrieben, wobei diese von der zuständigen Schriftführung sowie dem Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen sind.
Die vorliegende Beschlussvorlage 25/0524 sieht vor, die Schriftführerin und die stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung dieser Niederschriften im Sportausschuss zu bestellen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit der Entscheidung verbunden.
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