Bestellung der Schriftführung und der Stellvertretung für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses ZBG
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25/0493 des Betriebsausschusses ZBG wird die Bestellung der Schriftführung sowie einer Stellvertretung für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses beantragt. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung NRW, wonach gemäß § 58 Abs. 7 über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift anzufertigen ist. Diese Protokolle müssen sowohl vom Ausschussvorsitz als auch von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet werden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, einen Schriftführer und einen stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung dieser Niederschriften zu bestellen. Mit der Umsetzung dieses Beschlusses sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz aufweist, sodass eine Prüfung der Klimawirkungen nicht notwendig war.
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