Wiederwahl des Technischen Beigeordneten Dr. Volker Kreuzer
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25/0046 behandelt die Wiederwahl des Technischen Beigeordneten der Stadt Gladbeck. Da die aktuelle Amtszeit des zuständigen Beigeordneten zum 30. April 2025 endet, wird eine Wiederwahl für eine Dauer von acht Jahren ab dem 1. Mai 2025 vorgeschlagen.
Mit der geplanten Wiederwahl soll die Funktion als allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin unverändert fortbestehen. Die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B3 des Landesbesoldungsgesetzes sowie die monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 812,58 Euro sollen dabei beibehalten werden.
Die jährlichen finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen Personalaufwand von 122.000 Euro, wofür die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 17. Februar 2025 vorberaten, während eine Entscheidung durch den Rat für die Sitzung am 20. Februar 2025 vorgesehen ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 252101100045
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Beschlusscontrolling für das 2. Halbjahr 2024 - öffentlicher Teil - 21.01.2025
- Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Alanya - 21.01.2025
- Genehmigung der Wiederbestellung des Vorsitzenden des Vorstandes und eines weiteren Vorstandsmitgliedes der Sparkasse Gladbeck durch den Verwaltungsrat gem. § 8 Absatz 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen 05.02.2025
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 05.02.2025
- Beteiligung an der Emscher Lippe Energie GmbH hier: Verlängerung der Stimmrechtsbindung bis zum 30.06.2030 und Anpassung des Gesellschaftsvertrages 05.02.2025
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