Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 22/0416 befasst sich mit der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2022 der Stadt Gladbeck sowie der Kenntnisnahme des Berichts an den Landrat zum Stichtag 30.06.2022. Das HSK wurde im Dezember 2021 verabschiedet und von der Kommunalaufsicht genehmigt. Der vorliegende Bericht enthält den Finanzbericht zum genannten Stichtag und beschreibt die inhaltliche Weiterentwicklung des HSK durch eine interne Projektgruppe.
Zu den aufgeführten Maßnahmen gehören die Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie mit einer Detailplanung bis Mitte 2023, die Konzeption einer strategischen Personalentwicklung ab dem vierten Quartal 2022 sowie die Erstellung einer Vorlage für das Finanz- und Personalcontrolling. Des Weiteren werden die Ausschreibung eines Wirtschaftsförderungskonzepts, die Anpassung der Grundsteuer-B-Hebesätze sowie der Beschluss zum Ausstiegsszenario aus den CHF-Krediten thematisiert.
Hinsichtlich der Kita- und OGS-Beiträge findet derzeit eine Prüfung statt, wobei die weitere Entwicklung der angekündigten Beitragsbefreiung im Ü3-Bereich durch die Landesregierung abgewartet wird. Im Rahmen der Wertsicherung privatrechtlicher Entgelte werden verschiedene Szenarien zur Festlegung der Entgelte berechnet. Laut der Verwaltung ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan und es liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Entwurf sieht vor, dass der Bericht des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses zur Kenntnis genommen wird.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 223108100417
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220831163350-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Energiekrise - Versorgungssituation in Gladbeck und Gegenmaßnahmen 31.08.2022
- Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion - 31.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 030105/4068.091102 - Traglufthalle 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 080101/4506.091302 - SportPark Mottbruch (Gesundheits- und Integrationshaus) 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 020701/3264.071302 - Rüstwagen Neubeschaffung 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Außerplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 030106/4072.091202 - Breitbandanbindung Roßheideschule 29.08.2022