Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 030105/4068.091102 - Traglufthalle
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für eine überplanmäßige investive Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 beschließen. Betroffen ist die Errichtung einer Traglufthalle als Übergangslösung nach dem Brand einer Sporthalle in Rentfort-Nord im vergangenen Herbst. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung des Sportunterrichts an der Ingeborg-Drewitz Gesamtschule sowie für kooperierende Gymnasien. Da der Unterricht derzeit in angemieteten Hallen unter Einsatz von Buspendelverkehr stattfindet, entstehen Unterrichtszeitverluste.
Nach Abschluss der Ausschreibung für die Generalunternehmerleistung hat sich der Kostenrahmen für das Projekt von 2.682.500 Euro auf 2.870.000 Euro erhöht. Die Differenz von rund 200.000 Euro soll durch Mittel aus dem Bereich Schulinfrastruktur gedeckt werden. Damit wird die am 6. Juli 2022 von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung formal bestätigt. Eine zeitnahe Auftragserteilung ist notwendig, um Verzögerungen bei der Bereitstellung notwendiger Container für Umkleiden und Duschen zu verhindern und eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2022/23 sicherzustellen.
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