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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 020701/3264.071302 - Rüstwagen Neubeschaffung

22/0406 29.08.2022 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung eines neuen Rüstwagens. Im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans wurden bereits im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 500.000 Euro für dieses Vorhaben bereitgestellt. Während die Ausführung des Fahrzeugfahrgestells bereits läuft, ergaben sich durch den Abschluss der Ausschreibung für die feuerwehrtechnische Beladung Mehrkosten in Höhe von 50.000 Euro.

Aufgrund der Bindungsfrist des Angebots bis zum 1. Juli 2022 sowie der Gefahr weiterer Kostensteigerungen durch steigende Preise wurde bereits am 22. Juni 2022 eine Dringlichkeitsentscheidung durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen. Die vorliegende Vorlage dient nun der förmlichen Zustimmung zu dieser überplanmäßigen investiven Auszahlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Die Deckung der zusätzlichen Kosten in Höhe von 50.000 Euro soll durch die Verwendung vorhandener Haushaltsmittel erfolgen. Dabei werden Restmittel aus bereits abgeschlossenen Maßnahmen, etwa für eine Drehleiter und einen Einsatzleitwagen, sowie Mittel aus Projekten, die für das Jahr 2023 vorgesehen sind – wie die Anschaffung eines Defibrillators oder die Erneuerung eines Ölabscheiders –, herangezogen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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