Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 020701/3264.071302 - Rüstwagen Neubeschaffung
22/0406 · Beschlussvorlage · 29.08.2022 · Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss