Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Außerplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 030106/4072.091202 - Breitbandanbindung Roßheideschule
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 22/0413 betrifft die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Erteilung der Zustimmung für eine außerplanmäßige investive Auszahlung im Haushaltsjahr 2022. Gegenstand des Antrags ist die Breitbandanbindung der Roßheideschule an das Netz von Vodafone.
Im Rahmen einer Breitbandoffensive an städtischen Schulen wurden bereits im Jahr 2018 Aufträge zur Anbindung an das Netz vergeben. Bei der Umsetzung an der Roßheideschule kam es zu Verzögerungen, sodass die Arbeiten erst im April 2022 abgeschlossen werden konnten. Da eine Rechnung in Höhe von 60.757 Euro bei der Stadt eingegangen ist, wurde am 15. August 2022 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese dient dazu, ein Mahnverfahren sowie eine Sperrung des Kabelanschlusses zu verhindern.
Die Kosten sollen durch Mittel aus dem Haushalt für die Planung und den Bau von Verkehrsflächen und -anlagen gedeckt werden, wobei die entsprechenden Mittel in der Buchungsstelle für geleistete Anzahlungen bei Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung stehen.
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