Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 080101/4506.091302 - SportPark Mottbruch (Gesundheits- und Integrationshaus)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung im Zusammenhang mit dem Projekt SportPark Mottbruch, der Gesundheits- und Integrationshaus. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 405.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022.
Die Entscheidung basiert auf einer am 7. Juli 2022 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied. Hintergrund ist die laufende Umsetzung der Hauptgewerke am Bauvorhaben. Um den Fortgang der Arbeiten zu gewährleisten und einen Baustrag oder daraus resultierende Kostensteigerungen zu vermeiden, ist die zeitnahe Vergabe weiterer Ausbaugewerke notwendig. Eine Verzögerung bei der Vergabe könnte laut Begründung den Bauablauf sowie die geplante Fertigstellung gefährden.
Die finanziellen Mittel für diese außerplanmäßige Auszahlung sollen aus der Buchungsstelle für allgemeine Planung, Stadtteilbereichsplanung sowie geleistete Anzahlungen bei Hochbaumaßnahmen bereitgestellt werden. Die Vorlage dient der formellen Bestätigung der bereits getroffenen Entscheidung gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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Dokumente
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