Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der Buchungsstelle 020701.541202 - Dienst- und Schutzkleidung, Ausrüstung
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 22/0437 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2022 beantragt. Der Antrag betrifft die Anschaffung von Dienst- und Schutzkleidung sowie Ausrüstung für die Feuerwehr der Stadt Gladbeck.
Die Begründung führt aus, dass aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen im Übungsbetrieb in den vorangegangenen zwei Jahren neue Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit der notwendigen Ausrüstung ausgestattet werden müssen. Zudem soll die Brandschutzbekleidung der hauptamtlichen Kräfte ersetzt werden, da Teile der vorhandenen Bekleidung Defekte aufweisen oder nicht mehr gebrauchsfähig sind. Die Bereitstellung der Mittel dient der Sicherstellung der Einsatzfähigkeit.
Der finanzielle Aufwand beläuft sich auf insgesamt 27.000 Euro. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben soll durch vorhandene Mehrerträge aus Verwaltungsgebühren erfolgen, die in der entsprechenden Buchungsstelle der Feuerwehr zur Verfügung stehen. Die am 6. Oktober 2022 getroffene Dringlichkeitsentscheidung durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied wird hiermit zur formellen Zustimmung vorgelegt.
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