Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 060401/3525.0912 - Dachsanierung KiTa Frochtwinkel
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 22/0435 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für das Haushaltsjahr 2022 beantragt. Gegenstand ist die Zustimmung zu einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung in Höhe von 30.000 Euro, die der Dachsanierung des Kindergartens Frochtwinkel dient.
Die ursprüngliche Kostenschätzung für das Bauvorhaben lag bei 125.000 Euro. Das Ergebnis der Ausschreibung beläuft sich jedoch auf circa 150.000 Euro, ergänzt um 5.000 Euro für die Gerüststellung. Die daraus resultierenden Mehrkosten von 30.000 Euro sollen durch die Verwendung von Mitteln aus einer anderen Buchungsstelle für Baumaßnahmen in der Berliner Straße gedeckt werden, da dort ein Überschuss besteht.
Die Entscheidung wurde bereits am 6. Oktober 2022 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied getroffen. Als Begründung wird angeführt, dass die Abdichtungsarbeiten aufgrund der Witterungsbedingungen kurzfristig bis Mitte Oktober erfolgen müssten. Zudem sei eine Vorlaufzeit für die Materialbestellung beim Auftragnehmer einzuhalten. Ein Abwarten bis zur regulären Sitzung des Rates hätte laut Vorlage zum Verlust des Ausschreibungsergebnisses und zu wirtschaftlich nachteiligeren Folgen im Folgejahr führen können.
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