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Beschlussvorlage

Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für Dezember 2022 anlässlich des Nikolausmarktes

22/0427 20.10.2022 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung beantragt die Erlassung einer Verordnung zur Sonntagsöffnung am 4. Dezember 2022 anlässlich des Nikolausmarktes in Gladbeck. Die geplante Öffnung der Verkaufsstellen soll im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr stattfinden. Ziel ist es, nach den Einschränkungen der vergangenen Jahre wieder zu einem Umfang zurückzukehrender, der den Vor-Corona-Jahren entspricht.

Der Nikolausmarkt umfasst neben einem Warenangebot auf dem Willy-Brandt-Platz auch gastronomische Angebote und Programme für Kinder. Die rechtliche Grundlage für die Öffnung bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW. Die Verwaltung begründet das öffentliche Interesse mit dem Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und der lokalen Festveranstaltung sowie der räumlichen Nähe.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Handelsverband NRW, die Handwerkskammer Münster sowie die evangelische und katholische Kirche angehört. Zudem wurde der Gewerkschaft ver.di Region Mittleres Ruhrgebiet Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während der Handelsverband und die IHK die Öffnung unterstützen, äußerten die Kirchen keinen expliziten Widerspruch. Die Verordnung legt zudem bestimmte Flächen fest, die der fußläufigen Zuführung von Besuchern von Parkplätzen und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs dienen sollen.

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