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Beschlussvorlage

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck

26/0067 22.01.2026 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 26/0067 behandelt eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck, konkret geht es um die Regelungen zur hybriden Durchführung von Ausschusssitzungen gemäß Paragraph 10b. Bisher sieht die Satzung vor, dass ein Vorratsbeschluss für hybride Sitzungen mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden kann, wobei diese Aufhebung frühestens für die darauffolgende Sitzung wirksam wird.

Die Verwaltung begründet den Änderungswunsch damit, dass die Gründe für eine mögliche Aufhebung des Beschlusses oft erst zum Zeitpunkt der Einladung zur nächsten Sitzung bekannt werden. Um eine flexiblere Gestaltung zu ermöglichen, soll die Regelung so angepasst werden, dass eine Aufhebung kurzfristig und formlos durch eine Mitteilung der Verwaltung in Abstimmung mit dem zuständigen Ausschussvorsitzenden erfolgen kann.

Für die Stadt Gladbeck entstehen durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen. Zudem wird die Vorlage ohne wesentliche Klimarelevanz eingereicht. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderung der Hauptsatzung vor.

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