Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 2 - gem. §83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0358 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019. Der Antrag sieht die Zustimmung zu Auszahlungen im investiven Finanzplan, konkret in der sogenannten Liste 2, vor.
Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die entsprechenden Auszahlungen auf einen Betrag von 45.000 Euro. Die Details zu den einzelnen Positionen sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt. Die Vorlage basiert auf der rechtlichen Grundlage des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung dieser Mittel für das Haushaltsjahr 2019 in der genannten Höhe genehmigt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191909100358
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190923140955
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