Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2020 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0341 des Büromasters umfasst den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020. Gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister diesen Entwurf, welcher vom Stadtkämmerer aufgestellt und bestätigt wurde, dem Rat zu. Die Planunterlagen beinhalten zudem die nach den gesetzlichen Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes erforderliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes.
Die Grundlage für die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Daten bilden die Arbeitskreis-Rechnung des Ministeriums für Heimat, Kultur, Jugend und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für den kommunalen Finanzausgleich 2020 sowie die Finanzplanung des Kreises.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2020 nebst aller Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen durch die Vorlage selbst entstehen und keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191209100341
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191014132041
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