Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0119 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Bereitstellung von über- bzw. außerplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2018. Der Antrag bezieht sich auf die Zustimmung zur Leistung von Auszahlungen im investiven Finanzplan, die in der beigefügten Zusammenstellung unter der Bezeichnung Liste 1 aufgeführt sind.
Die Summe der beantragten außerplanmäßigen Auszahlungen beläuft sich auf 61.800 Euro. Die Grundlage für diesen Beschlussantrag bildet der Paragraph 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungstermine waren für den 12. März und den 15. März 2018 angesetzt. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der genannten Mittelbereitstellung für das laufende Haushaltsjahr vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180301114550
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