Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Bebauungsplan Nr. 166 Gebiet: Mottbruchhalde hier: Satzung zur 1. Verlängerung über die Anordnung einer Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0277 des Amts für Planen, Bauen, Umwelt behandelt die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 166 im Gebiet der Mottbruchhalde. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die bereits am 4. Juni 2018 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde.
Der Hintergrund der erneuten Beschlussfassung liegt in der Sicherstellung der Rechtssicherheit. Da im Anhang der ursprünglichen Vorlage der wesentliche Satzungstext fehlte, besteht Zweifel an der Wirksamkeit des vorangegangenen Beschlusses. Eine Neufassung des Beschlusses inklusive der vollständigen Anlagen ist daher erforderlich. Die Dringlichkeit ergibt sich zudem daraus, dass die bestehende Veränderungssperre, welche am 13. Juni 2016 in Kraft trat, nach Ablauf von zwei Jahren endet, sofern keine wirksame Verlängerung erfolgt.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens für die Bereiche der Halden Moltke I/II, Mottbruch, Halde 19 und Halde 22 ist die Entwicklung einer zusammenhängenden Haldenlandschaft. Dabei sollen die Erschließung, die Vernetzung von Wegesystemen sowie die Erholungs- und Sportnutzung geregelt werden. Die Veränderungssperre dient dazu, die städtebaulichen Zielvorstellungen bis zum Abschluss des Verfahrens zu sichern und etwaige anderweitige Nutzungsabsichten, wie die Errichtung von Windenergieanlagen, zu verhindern. Die Verlängerung der Sperre ist auf ein Jahr befristet, wobei der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens bis spätestens Juni 2019 angestrebt wird.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 182206100276
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180626084200
Ort
📍 Mottbruchhalde · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Mottbruchhalde.
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