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Beschlussvorlage

Jahresabschluss 2017

18/0258 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0258 zum Jahresabschluss 2017 legt die finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 31. Dezember 2017 dar. Die Ergebnisrechnung weist für das Jahr 2017 einen Fehlbetrag von 5,7 Millionen Euro aus. Dieser Wert liegt über dem geplanten Fehlbetrag von 3,7 Millionen Euro sowie über dem Vorjahresdefizit von 4,5 Millionen Euro.

Die Verwaltung führt die Entwicklung des Ergebnisses auf wesentliche Faktoren im Personal- und Sozialetat zurück. Im Personalbereich kam es zu einer Netto-Verschlechterung von rund 3,2 Millionen Euro, bedingt durch erhöhte Zuführungen zu Versorgungsrückstellungen sowie zu Urlaubs- und Überstundenrückstellungen. Im Sozialetat verzeichnete die Stadt ebenfalls eine Verschlechterung von etwa 3,2 Millionen Euro. Ursächlich hierfür waren Veränderungen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die zu geringeren Landeserstattungen und einer Unterdeckung bei den Fixkosten für Unterbringungskapazitäten führten, sowie die Novelle des Unterhaltsvorschussgesetzes.

Durch den Fehlbetrag erhöht sich die bilanzielle Überschuldung auf 126,1 Millionen Euro. Die Vorlage weist darauf hin, dass seit 2018 als Stärkungspaktkommune keine weiteren Haushaltsdefizite mehr entstehen dürfen, um das gesetzliche Überschuldungsverbot einzuhalten. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 18. Juni 2018 aufgestellt und bestätigt. Der Rat soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleiten.

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