Weihnachtsbeihilfe 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0334 des Jugendhilfeausschusses regelt die Gewährung der Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2018. Dem Entwurf zufolge soll Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Gladbeck in Familien- oder Heimpflege leben oder eine sonstige betreute Wohnform in Anspruch nehmen, im Dezember 2018 eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 70 Euro gewährt werden. Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes untergebracht sind, gelten die am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass seit 2016 für Kinder in Pflegeverhältnissen oder Heimen, bei denen Pflegegeld gezahlt oder Heimkosten übernommen werden, eine erhöhte Weihnachtsbeihilfe in dieser Höhe geleistet wird. Im Gegensatz dazu sind Tagespflegekinder und Kinder in Tagesgruppen nicht anspruchsberechtigt, da diese Kinder weiterhin im elterlichen Haushalt leben.
Die Beihilfe wird als pflichtige Leistung eingestuft, da die pauschalierten Leistungen nicht alle anfallenden Kosten abdecken. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen einmaligen Transferaufwand von 16.500 Euro, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Beschlussentwurf wurde durch den Ersten Beigeordneten vorgelegt.
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Dokumente
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