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Beschlussvorlage

Neubesetzung Schriftführung

18/0412 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 18/0412 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Schriftführung innerhalb des Gremiums. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen, die von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Aufgrund organisatorischer Gründe wird eine Änderung der bisherigen Besetzung vorgeschlagen. Bisher waren eine Stadtoberinspektorin als Schriftführerin und eine Stadtinspektorin als stellvertretende Schriftführerin für diese Aufgaben bestellt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Rollen zu tauschen. Konkret soll die bisherige stellvertretende Schriftführerin zur Schriftführerin des Jugendhilfeausschusses ernannt werden, während die bisherige Schriftführerin die Funktion der stellvertretenden Schriftführerin übernimmt.

Mit dieser Neubesetzung der Schriftführung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf wurde durch den Ersten Beigeordneten vorgelegt und dient der Entscheidung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 140 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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