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Beschlussvorlage

Vorlage des Jahresabschlusses 2016 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresabschlusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe

17/0233 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0233 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit dem Jahresabschluss 2016 sowie dem Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Jahresabschluss wurde bereits durch den Verwaltungsrat der Sparkasse mit einer Bilanzsumme von rund 763,5 Millionen Euro festgestellt. Der Abschluss weist für das Geschäftsjahr 2016 einen Jahresüberschuss von 1.713.453,26 Euro aus. Davon ist ein Betrag von 960.456,00 Euro in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den verbleibenden freien Jahresüberschuss in Höhe von 752.997,26 Euro gemäß dem Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen dem Träger zur Verwendung zuzuführen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer von 15 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 633.835,46 Euro.

Zudem wird die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse beantragt. Im Rahmen der Prüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen wurde im Verwaltungsrat festgestellt, dass keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße vorliegen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nehmen und die vorgeschlagene Zuweisung des Überschusses beschließen.

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