Gebiet: Phönix- / Eichendorffstraße hier:I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 17/0004 befasst sich mit der Entscheidung über Anregungen sowie dem Satzungsbeschluss für ein etwa 1,75 Hektar großes Baugebiet im Bereich Phönix-/Eichendorffstraße. Das Verfahren sieht die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 131 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vor. Gegenstand der Prüfung sind die Anregungen aus der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung.
Im Rahmen der Prüfung werden die Anregungen eines Bürgers zur Garagenplanung, zur Verkehrsgestaltung mittels eines Kreisverkehrs sowie zur Platzgestaltung abgelehnt. Dem Kreis Recklinghausen wird in Bezug auf die Einhaltung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der Anforderungen der Unteren Wasserbehörde gefolgt. Konkret ist bei zukünftigen Hausgärten, Grünflächen und umzulagenden Böden die Einhaltung der Vorgaben und Prüfwerte gemäß § 12 der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung sicherzustellen. Zudem wird der Hinweis der Thyssen Krupp Business Services GmbH zur Sicherung des Bergwerksfeldes übernommen.
Der Beschlussvorschlag des Rates sieht die Verabschiedung der Ortssatzung über die städtebauliche Ordnung des Gebiets Phönix-/Eichendorffstraße gemäß § 10 BauGB vor. Der Bebauungsplan umfasst zeichnerische Festsetzungen, Zeichenerklärungen und textliche Festsetzungen. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Als Rechtsgrundlagen dienen die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, das Baugesetzbuch sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 172012100003
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170111094728
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