Änderung der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0028 sieht eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Grundlage hierfür ist die Neufassung der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurden wesentliche Änderungen im kommunalen Recht vorgenommen, die eine entsprechende Überarbeitung der städtischen Satzung erforderlich machen.
Zu den inhaltlichen Neuerungen der Gemeindeordnung gehört die Möglichkeit, besondere Interessenvertretungen oder Beauftragte für bestimmte gesellschaftliche Gruppen einzusetzen. Zudem wurden die Regelungen für den Verdienstausfall angepasst, wobei der Regelstundensatz von 6,75 Euro auf 8,84 Euro und der Höchststundensatz von 18,00 Euro auf 80,00 Euro angehoben wurde. Des Weiteren sieht die Neuregelung die Einführung einer Aufwandsentschädigung für Vorsitzende von Ausschüssen des Rates vor sowie die Möglichkeit, sachkundige Bürger in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen. Auch die Regelungen zur Fraktionsgröße und zur Verringerung der Anzahl der Ratsmitglieder wurden modifiziert.
Die Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist insbesondere zur Umsetzung der neuen Bestimmungen über die Entschädigung von Mandatsträgern notwendig. Neben dieser inhaltlichen Änderung ist eine redaktionelle Anpassung eines Paragrafen vorgesehen. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der geänderten Satzung vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 171301100027
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170117114609
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170117114618
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