Zuschüsse 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0173 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2017. Im Rahmen des Ergebnisplans 2017 sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, Mittel in Höhe von 20.685 Euro für die Bezuschussung von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren vorgesehen.
Nach Abschluss der Prüfung sämtlicher Verwendungsnachweise für das Jahr 2016 ist die Auszahlung der Mittel für das laufende Jahr möglich. Die Verteilung der Gelder erfolgt auf Basis eines abgestimmten Punktesystems, welches die Art und Anzahl der von den verschiedenen Trägern unterhaltenen Begegnungsstätten berücksichtigt. Dabei entspricht ein Punktwert einem Betrag von 183,05 Euro.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Träger der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2017 insgesamt einen Kommunalzuschuss in der genannten Höhe zur Unterhaltung der Seniorenbegegnungsstätten erhalten. Die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit sollen die Verteilung der Zuschüsse gemäß der beigefügten Anlage beschließen. Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Ergebnisrechnung sowie den investiven Finanzplan durch einen entsprechenden Aufwand und eine Auszahlung in Höhe von 20.685 Euro, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 171705100172
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170602092712
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