Zuschüsse 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0197 des Amtes für Soziales und Wohnen sieht die Auszahlung von Zuschüssen für das Jahr 2015 vor. Im Rahmen des Ergebnisplans 2015 sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, insgesamt 20.685 Euro für die Bezuschussung von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren vorgesehen.
Nach Abschluss der Prüfung aller Verwendungsnachweise für das Jahr 2014 ist die Auszahlung der Mittel für das laufende Jahr möglich. Die Verteilung der Gelder erfolgt auf Basis eines abgestimmten Punktesystems. Dabei werden die Art und die Anzahl der von den verschiedenen Trägern unterhaltenen Begegnungsstätten berücksichtigt. Ein Punktwert ist dabei mit 183,05 Euro festgesetzt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Träger der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2015 einen Kommunalzuschuss in der Gesamthöhe von 20.685 Euro zur Unterhaltung der Seniorenbegegnungsstätten erhalten. Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Ergebnisrechnung sowie den investiven Finanzplan durch einen einmaligen Aufwand und eine einmalige Auszahlung in der genannten Höhe. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 153004100197
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150814093236
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