Zuschüsse 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0277 des Amts für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2014. Im Rahmen des Haushaltsplans 2014 war im Bereich Beratung, Betreuung und Service für Menschen in besonderen Lebenslagen ursprünglich ein Betrag von 43.686 Euro für Zuweisungen und Zuschüsse an andere Bereiche vorgesehen.
Aufgrund des vom Rat der Stadt Gladbeck beschlossenen Haushaltssanierungsplanes ist eine Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse an andere Bereiche um 50 Prozent seit dem Jahr 2013 festgesetzt. In der Folge stehen für das Jahr 2014 nach Berücksichtigung dieser Einsparungen insgesamt 20.685 Euro zur Verteilung zur Verfügung. Diese Mittel sind als Zuschüsse für Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren bestimmt.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem etablierten Punktesystem, welches die Art und Anzahl der von den verschiedenen Trägern unterhaltenen Begegnungsstätten berücksichtigt. Der aktuelle Punktwert für die zu verteilenden Gesamtmittel beläuft sich auf 183,05 Euro. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Summe von 20.685 Euro an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auszuzahlen. Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Ergebnisrechnung sowie den investiven Finanzplan durch einen einmaligen Aufwand und eine einmalige Auszahlung in Höhe des genannten Betrages.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 142207100278
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140807142859
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