Zuschüsse 2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0266 des Amtes für Soziales und Wohnen sieht die Auszahlung von Zuschüssen für das Jahr 2016 vor. Im Rahmen des Ergebnisplans 2016 sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und den Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, insgesamt 20.685 Euro für die Bezuschussung von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren vorgesehen.
Nach Abschluss der Prüfung aller Verwendungsnachweise für das Jahr 2015 ist die Auszahlung der Mittel für das laufende Jahr möglich. Die Verteilung der Gelder erfolgt auf Basis eines abgestimmten Punktesystems. Dabei werden die Art und die Anzahl der von den verschiedenen Trägern unterhaltenen Begegnungsstätten berücksichtigt. Ein Punktwert entspricht dabei einem Betrag von 183,05 Euro.
Der Entwurf sieht vor, dass die Träger der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2016 einen Kommunalzuschuss in der Gesamthöhe von 20.685 Euro zur Unterhaltung der Seniorenbegegnungsstätten erhalten. Die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit sollen die Verteilung der Zuschüsse gemäß der beigefügten Anlage beschließen. Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Ergebnisrechnung sowie die Auszahlungen im Rahmen des Haushalts.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 162607100266
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160826073024
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