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Beschlussvorlage

Zuschüsse 2019

19/0285 13.08.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 19/0285 des Amtes für Soziales und Wohnen regelt die Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2019. Im Rahmen des Ergebnisplans 2019 sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und den Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, Mittel in Höhe von 20.685 Euro für die Bezuschussung von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren vorgesehen.

Nach Abschluss der Prüfung sämtlicher Verwendungsnachweise für das Jahr 2018 ist die Auszahlung der Mittel für das laufende Jahr möglich. Die Verteilung der Gelder erfolgt auf Basis eines abgestimmten Punktesystems, welches die Art und Anzahl der von den verschiedenen Trägern unterhaltenen Begegnungsstätten berücksichtigt. Dabei entspricht ein Punktwert einem Betrag von 184,69 Euro.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Träger der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2019 insgesamt einen Kommunalzuschuss in Höhe von 20.686 Euro zur Unterhaltung der Seniorenbegegnungsstätten erhalten. Die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit sollen die Verteilung der Zuschüsse gemäß der beigefügten Anlage beschließen. Finanzielle Auswirkungen über die bereits im Haushalt vorgesehenen Mittel hinaus ergeben sich aus diesem Vorgang nicht.

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