Bebauungsplan Nr. 169 Gebiet: Kindergarten Glatzer Straße / Breslauer Straße hier:I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0287 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 169 für das Gebiet Kindergarten Glatzer Straße / Breslauer Straße. Ziel des Verfahrens ist die Festsetzung eines neuen Standorts für eine Kindertagesstätte in Gladbeck-Butendorf. Ursprünglich war vorgesehen, einen bestehenden Kindergarten an der Waldenburger Straße baulich zu erweitern, um eine zusätzliche U3-Gruppe für Kinder von vier Monaten bis zwei Jahren zu schaffen. Da sich eine Erweiterung des Bestandsgebäudes als nicht zweckmäßig erwies, plant die Verwaltung nun einen Neubau auf dem städtischen Grundstück des ehemaligen Bauspielplatzes an der Ecke Görlitzer / Glatzer Straße. Dieser Standort soll sowohl den Bedarf im Stadtteil Butendorf als auch im Neubaugebiet Wielandgarten abdecken.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Anregung der Kreisverwaltung Recklinghausen zur Untersuchung von Bodenanschüttungen geprüft. Die zuständige Behörde hatte aufgrund von Hinweisen im Versickerungsgutachten eine Analytik der Bodenbeschaffenheit angeregt. Eine daraufhin durchgeführte Baugrund- und chemische Bodenuntersuchung ergab, dass die im südlichen Teil des Plangebietes befindlichen Anschüttungen, die als Tennenbelag des Bolzplatzes dienen, unauffällige Ergebnisse aufweisen. Die Proben entsprechen den Anforderungen für eine uneingeschränkte Umlagerung oder Verwertung. Die Kreisverwaltung hat daraufhin keine weiteren Bedenken gegen den Bebauungsplan angemeldet. Der Rat soll nun über die Anregung entscheiden und den Bebauungsplan als Satzung beschließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 162208100287
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160831161851
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