Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet: Grabenstraße „Roter Turm” hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0003 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet Grabenstraße „Roter Turm“. Ziel der Planung ist die Entwicklung der Gewerbebrache „Schlachthof“ zu einem Stadtquartier, das Wohnbebauung in Form von Stadtvillen, Miet- und Eigentumswohnungen sowie Reihenhäusern und ein Mischgebiet umfasst. Der räumliche Geltungsbereich soll durch die Einbeziehung des Flurstücks 103 der Flur 36 erweitert werden. Die Erschließung soll durch die GWP Roter Turm GmbH erfolgen, wobei nach Rechtskraft ein Erschließungsvertrag zu schließen ist.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Anregungen berücksichtigt. Die Stadt wird Geh-, Fahr- und Leitungsrechte für Fernwärmeleitungen der EON Fernwärme GmbH planungsrechtlich sichern. Zudem wird ein Hinweis auf die Bergwerksfelder „Klara II“ und „Gustav“ übernommen, der eine Sicherungsanfrage bei der Krupp Hoesch Stahl GmbH vorsieht. Die Planung wird zudem hinsichtlich der Baugrenzen an den Baudenkmälern Grabenstraße 33 und 37 sowie der Wandhöhen an das Erfordernis des LWL angepasst. Die Entwässerungsplanung wurde zur Entkräftung von Bedenken der Bezirksregierung Münster durch Regenrückhaltebecken und Brauchwassernutzung überarbeitet.
Hinsichtlich der Kosten für die Erschließung sieht die Vorlage vor, dass die Stadt der GWP Roter Turm GmbH 50 % der Schmutzwasserkanal- sowie 100 % der Regenwasserkanal-Kosten erstattet. Es wird mit einmaligen Kosten von etwa 210.000,00 Euro gerechnet, die über Abwassergebühren refinanziert werden sollen. Der Entwurf sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 161412100002
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160105094907
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